Logo BildungsprämieDie berufliche Fortbildung und das Erlernen von Fremdsprachen haben heutzutage einen hohen Stellenwert. Wer eine Sprachreise machen möchte, um sich beruflich weiter zu bilden, kann dabei staatlich unterstützt werden. Seit dem 01.01.2010 kann jeder, der seine Sprachkenntnisse bei einer Sprachreise vertiefen und ausbauen möchte, einmal jährlich eine Bildungsprämie vom Deutschen Staat beantragen. Je nach Fortbildungsmaßnahme, werden in der Regel 50% der Lehrgangskosten übernommen. Maximal wird eine Fortbildung aber mit einem Prämiengutschein von 500,-€ subventioniert.

Für Sprachreisende bedeutet das, dass sie in der Regel nur die Hälfte der Kosten für eine Sprachreise selbst tragen müssen. Eine Englisch-Sprachreise nach Malta mit einem zweiwöchigen Standardsprachkurs, kostet normalerweise etwa 750,-€. Mit einem Bildungsprämiengutschein vom Staat, werden 325,-€ erstattet, sodass der Sprachreisende nur noch einen Eigenanteil von 325,-€ bezahlen muss. Zur Verrechnung mit dem Sprachreiseveranstalter ist zu beachten, dass auf dem Prämiengutschein der Name des Sprachreiseveranstalters eingetragen ist. Daher sollten sich Interessenten einer Sprachreise, die von der Bildungprämie profitieren möchten, vorher erkundigen, welcher Veranstalter für eine Bildungsreise in Frage kommt.

Um einen staatlichen Prämiengutschein zu erhalten, ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle für Weiterbildung erforderlich. Die Bertatung wird von trägerunabhängigen, neutralen Weiterbilungsexperten, wie z. B. der Volkshochschule und Weiterbildungzentren übernommen. Ziel dieses Gesprächs ist es, die genauen Voraussetzungen für den Erhalt der Bildungsrprämie zu prüfen und die Ziele und Anforderungen an die berufliche Fortblidung festzulegen und zu besprechen. Die Bedingung für den Erhalt der Bildungsprämie ist für Alleinstehende ein Jahreseinkommen unter der Grenze von 25.600,-€ und für gemeinsam Veranlagte unter 51.600,-€.

Außerdem kann die Bildungsprämie mit dem Bildungsurlaub kombiniert werden. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub stehen hier auf dem Meine Sprachreisen Blog zur Verfügung.

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Sprachkurse auf Firmenkosten zu belegen. Dieses Angebot wird häufig gerne von den Mitarbeitern angenommen. Wer nicht regelmäßig jede Woche einen Sprachkurs belegen möchte, oder die im Kurs frisch gelernten Sprachkenntnisse anwenden und vertiefen möchte, kann beim Arbeitgeber Bildungsurlaub einreichen und einen Sprachkurs im Ausland belegen. Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate Vollzeit in einem Unternehmen beschäftigt ist, hat grundsätzlich eine Woche Anspruch auf Bildungsurlaub im Jahr. Wer möchte, kann sogar die Wochen aus zwei Jahren zusammenlegen, und so zwei Wochen auf Sprachreise gehen. Wer sich für das Zusammenlegen entscheidet, kann den Bildungsurlaub nur alle zwei Jahre in Anspruch nehmen und muss dies frühzeitig zum Jahreswechsel mitteilen. Das monatliche Gehalt wird, wie bei gesetzlichem Urlaub, während des Bildungsurlaubs weiterhin regulär gezahlt. Damit der Arbeitgeber einen Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkennt, muss der gewählte Sprachkurs bestimmten Richtlinien für Bildungsurlaub entsprechen. Den Nachweis, dass der gewünschte Sprachkurs die Kriterien für erfüllt, stellt der Sprachreiseveranstalter aus. Dieser Nachweis muss dann nur noch dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Ablehnen darf der Arbeitgeber den Antrag nicht, da er gesetzlich dazu verpflichtet ist, Bildungsurlaub zu gestatten. Er darf aber auffordern den gewünschten Zeitpunkt für die Bildungsreise zu verschieben. Die verschiedenen Sprachreiseveranstalter geben gerne weiter Auskunft zu Bildungsreisen.

Für das Finanzamt:

Bildungsreisen können beim Finanzamt deklariert und bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Die Kosten eines Sprachkurses sind immer dann absetzbar, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen Sprachreise und Beruf besteht oder wenn die berufliche Tätigkeit Fremdsprachenkenntnisse erfordert. Um welche Sprache es sich dabei handelt ist gleichgültig. Wenn geplant wird, eine Bildungsreise von der Steuer abzusetzen, ist zu berücksichtigen, dass nur die Kosten des Sprachkurses abgesetzt werden können. Bei einer Sprachreise werden Sprachkurs und Unterkunft aber häufig zusammen gebucht. Der Preis für Kurs und Unterkunft erscheint dann häufig als Gesamtpreis auf einer Rechnung. Um den Bildungsurlaub problemlos beim Finanzamt deklarieren zu können, stellen die Sprachreiseveranstalter auf Wunsch gesonderte Rechnungen aus, auf denen die Preise für den Sprachkurs und die Unterkunft getrennt aufgeführt werden.

Hier gibt es mehr Informationen zum Bildungsurlaub!