Sprachreisen Steuer

Sprachreisen sind von der Steuer absetzbar.

Sprachreisen sind eine beliebte Alternative zur beruflichen Weiterbildung zu Hause. Der wohl größte Vorteil für viele Arbeitnehmer liegt darin, dass das Lernen einer Fremdsprache mit dem privaten Urlaub verbunden werden kann. Neben der Erholung vom Büroalltag und dem Auftanken der Energiereserven besteht zudem die Möglichkeit, die Sprachreise steuerlich geltend zu machen. Außerdem ist es möglich Bildungsurlaub für eine Sprachreise zu beantragen oder sogar staatliche Unterstützung in Form von Bildungsprämie zu erhalten. Auf diese Weise wird eine Sprachreise, abgesehen vom Lern- und Auszeitfaktor, vor allem wegen finanzieller Vorteile attraktiv.

Sprachreisen sind absetzbar

Was die steuerliche Absetzbarkeit von Sprachreisen betrifft, bringt das neue Urteil vom 18.05.2011 des Bundesgerichtshofs (BGH) jetzt Licht ins Dunkel. Darin heißt es, dass die Kosten einer Sprachreise teilweise als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Wie genau und in welcher Höhe Sprachreisen steuerlich geltend gemacht werden können, wird momentan vom Finanzgericht geprüft. Bis dies eindeutig geklärt ist, wird von einer hälftigen Teilung ausgegangen. Dies bedeutet, dass die Kosten für eine Sprachreise pauschal zur Hälfte als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Grundlage des Urteils

Grundlage dieses Urteils ist ein Streitfall, bei dem ein Bundeswehroffizier eine vierwöchige Englisch-Sprachreise nach Südafrika in voller Höhe (4000,-€) steuerlich als Werbungskosten absetzen wollte. Das Finanzamt lehnte ab und begründete die Entscheidung auf einem vorherigen Urteil, nach dem Reisen steuerlich nicht berücksichtigt werden können, wenn sie auch nur zum Teil private Gründe verfolgen. Als Basis für seine Klage zog der Bundeswehroffizier jedoch ein neueres Urteil des BGH von 2009 heran, in dem festgehalten wurde, dass die Kosten für Geschäftsreisen bei denen auch ein privates Interesse verfolgt werde, z. B. durch die Verlängerung der Reise für private Zwecke, teilweise geltend gemacht werden können – und zwar anteilig tagesgenau. In dem wohl größten Vorteil von Sprachreisen für Arbeitnehmer, ergibt sich das größte Problem für das Finanzamt – nämlich die völlige Vermischung von beruflichen und privaten Interessen. Der BGH entschied daher jetzt, dass Sprachreisen anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn die Sprachkenntnisse beruflich benötigt werden.

einheitliches Sprachkurs-NiveauSprachreisen bieten eine gute Alternative zu wöchentlichen Sprachkursen in der Heimat. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Wer ins Ausland fährt, um eine bestimmte Sprache zu lernen setzt sich während eines kurzen Zeitraums von zwei bis vier Wochen intensiv mit einer Sprache auseinander und kann die Aufmerksamkeit völlig auf das Lernen richten. Während des intensiven Sprachunterrichts werden Übungen, Vokabeln und Grammatik zudem häufig wiederholt, wodurch sich das neu Gelernte schnell festig und in den Sprachgebrauch übergeht. Ein weiterer großer Vorteil von Sprachreisen ist, dass die neu erlernte Sprache in realen Gesprächssituationen mit Einheimischen oder gleichgesinnten Sprachschülern sofort angewendet werden kann und so die Hemmungen vor dem Gebrauch einer Sprache und die Angst vor dem Fehlermachen schwindet.

Sprachkurse für bessere berufliche Chancen

Um durch eine Sprachreise auch beruflich die eigenen Chancen zu verbessern, erhalten Teilnehmer von Sprachkursen im Ausland in der Regel ein Zertifikat über den absolvierten Sprachunterricht. Was im ersten Moment solide und überzeugend klingt, kann bei genauerer Betrachtung jedoch tückisch sein. Eine bloße Bescheinigung über den Sprachkurs oder die Zertifizierung schuleigener Sprachlevel reichen vielen Arbeitgebern und Universitäten nicht zur Anerkennung der Sprachkenntnisse aus. Sinnvoll ist es daher sich für einen Sprachkurs bei einem Sprachreiseveranstalter zu entscheiden, dessen Sprachkurse sich nach dem europäischen Referenzrahmen richten. Das Zertifikat über den erbrachten Sprachkurs sollte die Sprachkenntnisse ebenfalls in diesem Standard ausweisen.

Einheitliches Niveau der Sprachkurse

Der gemeinsame europäische Referenzrahmen – kurz GER – ist eine Richtlinie zur Schaffung eines europaweit einheitlichen Sprachniveaus. Diese Richtlinien werden zudem als Basis für die Lehrwerke, Lehrpläne und Sprachprüfungen verwendet. Insgesamt wird die Sprachkompetenz im Rahmen des GER auf drei verschiedenen Niveaustufen gemessen, die sich wiederum in zwei weitere Stufen gliedern. Die Stufen A1 und A2 bescheinigen dem Sprecher die Fähigkeit, eine Sprache elementar zu verwenden. Er findet sich in vertrauten alltäglichen Situationen gut zurecht und kann selbstständig einfache Sätze bilden und Unterhaltungen führen. Sprecher des Sprachniveaus B können sich in vertrauten Situationen aus Alltag, Beruf und Freizeit sicher und flüssig verständigen. Sie können Texte und Unterhaltungen sicher verstehen und spontan antworten – so zeichnen sie sich durch eine selbstständige Sprachverwendung aus. Sprecher der Kategorie besitzen eine kompetente Sprachverwendung. Sie können eine Fremdsprache fließend und anspruchsvoll einsetzten und komplexe Sachverhalte deuten wie auf sie reagieren. Das Niveau C ist der Verwendung einer Sprache auf muttersprachlichem Niveau am nächsten.

Übersicht zu den Sprachniveaus:

  • A1 und A2: elementare Sprachverwendung
  • B1 und B2: selbstständige Sprachverwendung
  • C1 und C2: kompetente Sprachverwendung

Sprachreisen machen Spaß und sind effektiv. Jedoch sollten Interessenten vor der Buchung einer Sprachreise genau nachfragen, wie ihnen die neuen Sprachkenntnisse am Ende eines Sprachkurses zertifiziert werden. So stellen Sprachreisende sicher, dass der Spaß der Sprachreise auch noch lange erhalten bleibt und es auch im Nachhinein kein böses Erwachen gibt.

Sprachschulen, die nach GER unterrichten und zertifizieren: