Sprachreisen Steuer

Sprachreisen sind von der Steuer absetzbar.

Sprachreisen sind eine beliebte Alternative zur beruflichen Weiterbildung zu Hause. Der wohl größte Vorteil für viele Arbeitnehmer liegt darin, dass das Lernen einer Fremdsprache mit dem privaten Urlaub verbunden werden kann. Neben der Erholung vom Büroalltag und dem Auftanken der Energiereserven besteht zudem die Möglichkeit, die Sprachreise steuerlich geltend zu machen. Außerdem ist es möglich Bildungsurlaub für eine Sprachreise zu beantragen oder sogar staatliche Unterstützung in Form von Bildungsprämie zu erhalten. Auf diese Weise wird eine Sprachreise, abgesehen vom Lern- und Auszeitfaktor, vor allem wegen finanzieller Vorteile attraktiv.

Sprachreisen sind absetzbar

Was die steuerliche Absetzbarkeit von Sprachreisen betrifft, bringt das neue Urteil vom 18.05.2011 des Bundesgerichtshofs (BGH) jetzt Licht ins Dunkel. Darin heißt es, dass die Kosten einer Sprachreise teilweise als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Wie genau und in welcher Höhe Sprachreisen steuerlich geltend gemacht werden können, wird momentan vom Finanzgericht geprüft. Bis dies eindeutig geklärt ist, wird von einer hälftigen Teilung ausgegangen. Dies bedeutet, dass die Kosten für eine Sprachreise pauschal zur Hälfte als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Grundlage des Urteils

Grundlage dieses Urteils ist ein Streitfall, bei dem ein Bundeswehroffizier eine vierwöchige Englisch-Sprachreise nach Südafrika in voller Höhe (4000,-€) steuerlich als Werbungskosten absetzen wollte. Das Finanzamt lehnte ab und begründete die Entscheidung auf einem vorherigen Urteil, nach dem Reisen steuerlich nicht berücksichtigt werden können, wenn sie auch nur zum Teil private Gründe verfolgen. Als Basis für seine Klage zog der Bundeswehroffizier jedoch ein neueres Urteil des BGH von 2009 heran, in dem festgehalten wurde, dass die Kosten für Geschäftsreisen bei denen auch ein privates Interesse verfolgt werde, z. B. durch die Verlängerung der Reise für private Zwecke, teilweise geltend gemacht werden können – und zwar anteilig tagesgenau. In dem wohl größten Vorteil von Sprachreisen für Arbeitnehmer, ergibt sich das größte Problem für das Finanzamt – nämlich die völlige Vermischung von beruflichen und privaten Interessen. Der BGH entschied daher jetzt, dass Sprachreisen anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn die Sprachkenntnisse beruflich benötigt werden.

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Sprachkurse auf Firmenkosten zu belegen. Dieses Angebot wird häufig gerne von den Mitarbeitern angenommen. Wer nicht regelmäßig jede Woche einen Sprachkurs belegen möchte, oder die im Kurs frisch gelernten Sprachkenntnisse anwenden und vertiefen möchte, kann beim Arbeitgeber Bildungsurlaub einreichen und einen Sprachkurs im Ausland belegen. Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate Vollzeit in einem Unternehmen beschäftigt ist, hat grundsätzlich eine Woche Anspruch auf Bildungsurlaub im Jahr. Wer möchte, kann sogar die Wochen aus zwei Jahren zusammenlegen, und so zwei Wochen auf Sprachreise gehen. Wer sich für das Zusammenlegen entscheidet, kann den Bildungsurlaub nur alle zwei Jahre in Anspruch nehmen und muss dies frühzeitig zum Jahreswechsel mitteilen. Das monatliche Gehalt wird, wie bei gesetzlichem Urlaub, während des Bildungsurlaubs weiterhin regulär gezahlt. Damit der Arbeitgeber einen Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkennt, muss der gewählte Sprachkurs bestimmten Richtlinien für Bildungsurlaub entsprechen. Den Nachweis, dass der gewünschte Sprachkurs die Kriterien für erfüllt, stellt der Sprachreiseveranstalter aus. Dieser Nachweis muss dann nur noch dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Ablehnen darf der Arbeitgeber den Antrag nicht, da er gesetzlich dazu verpflichtet ist, Bildungsurlaub zu gestatten. Er darf aber auffordern den gewünschten Zeitpunkt für die Bildungsreise zu verschieben. Die verschiedenen Sprachreiseveranstalter geben gerne weiter Auskunft zu Bildungsreisen.

Für das Finanzamt:

Bildungsreisen können beim Finanzamt deklariert und bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Die Kosten eines Sprachkurses sind immer dann absetzbar, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen Sprachreise und Beruf besteht oder wenn die berufliche Tätigkeit Fremdsprachenkenntnisse erfordert. Um welche Sprache es sich dabei handelt ist gleichgültig. Wenn geplant wird, eine Bildungsreise von der Steuer abzusetzen, ist zu berücksichtigen, dass nur die Kosten des Sprachkurses abgesetzt werden können. Bei einer Sprachreise werden Sprachkurs und Unterkunft aber häufig zusammen gebucht. Der Preis für Kurs und Unterkunft erscheint dann häufig als Gesamtpreis auf einer Rechnung. Um den Bildungsurlaub problemlos beim Finanzamt deklarieren zu können, stellen die Sprachreiseveranstalter auf Wunsch gesonderte Rechnungen aus, auf denen die Preise für den Sprachkurs und die Unterkunft getrennt aufgeführt werden.

Hier gibt es mehr Informationen zum Bildungsurlaub!