Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Sprachkurse auf Firmenkosten zu belegen. Dieses Angebot wird häufig gerne von den Mitarbeitern angenommen. Wer nicht regelmäßig jede Woche einen Sprachkurs belegen möchte, oder die im Kurs frisch gelernten Sprachkenntnisse anwenden und vertiefen möchte, kann beim Arbeitgeber Bildungsurlaub einreichen und einen Sprachkurs im Ausland belegen. Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate Vollzeit in einem Unternehmen beschäftigt ist, hat grundsätzlich eine Woche Anspruch auf Bildungsurlaub im Jahr. Wer möchte, kann sogar die Wochen aus zwei Jahren zusammenlegen, und so zwei Wochen auf Sprachreise gehen. Wer sich für das Zusammenlegen entscheidet, kann den Bildungsurlaub nur alle zwei Jahre in Anspruch nehmen und muss dies frühzeitig zum Jahreswechsel mitteilen. Das monatliche Gehalt wird, wie bei gesetzlichem Urlaub, während des Bildungsurlaubs weiterhin regulär gezahlt. Damit der Arbeitgeber einen Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkennt, muss der gewählte Sprachkurs bestimmten Richtlinien für Bildungsurlaub entsprechen. Den Nachweis, dass der gewünschte Sprachkurs die Kriterien für erfüllt, stellt der Sprachreiseveranstalter aus. Dieser Nachweis muss dann nur noch dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Ablehnen darf der Arbeitgeber den Antrag nicht, da er gesetzlich dazu verpflichtet ist, Bildungsurlaub zu gestatten. Er darf aber auffordern den gewünschten Zeitpunkt für die Bildungsreise zu verschieben. Die verschiedenen Sprachreiseveranstalter geben gerne weiter Auskunft zu Bildungsreisen.

Für das Finanzamt:

Bildungsreisen können beim Finanzamt deklariert und bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Die Kosten eines Sprachkurses sind immer dann absetzbar, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen Sprachreise und Beruf besteht oder wenn die berufliche Tätigkeit Fremdsprachenkenntnisse erfordert. Um welche Sprache es sich dabei handelt ist gleichgültig. Wenn geplant wird, eine Bildungsreise von der Steuer abzusetzen, ist zu berücksichtigen, dass nur die Kosten des Sprachkurses abgesetzt werden können. Bei einer Sprachreise werden Sprachkurs und Unterkunft aber häufig zusammen gebucht. Der Preis für Kurs und Unterkunft erscheint dann häufig als Gesamtpreis auf einer Rechnung. Um den Bildungsurlaub problemlos beim Finanzamt deklarieren zu können, stellen die Sprachreiseveranstalter auf Wunsch gesonderte Rechnungen aus, auf denen die Preise für den Sprachkurs und die Unterkunft getrennt aufgeführt werden.

Hier gibt es mehr Informationen zum Bildungsurlaub!